Wundzentrum
Mettmann

Informationen

Noracare Wundzentrum
Galerie Königshof – Vitalcenter
Talstraße 4-6
40822 Mettmann

Tel.: 02104 800 36 50
Fax: 02104 800 36 59
E-Mail: mettmann@noracare.de

Anfahrt

Mit dem Bus

Die Linien:
738, 741, 743, 745, 010, 011, 013
Haltestelle: ME-Zentrum

Mit der Bahn

Die Linie S28
Haltestelle: ME-Zentrum S
Taxi-Anfahrt & Zugang über die Schulstraße

Mit dem Auto

Parkhaus Galerie Königshof
Anfahrt über Ringstraße / Talstraße
Am Königshof 17 – 40822 Mettmann

 

Barrierefreier Zugang über Aufzug, auch von der unteren Bus-Ebene.

So einfach funktioniert's

HKP-Verordnung

Ihr*e Ärzt*in oder Ihre Klinik stellt eine HKP-Verordnung aus und melden Sie bei uns an oder Sie vereinbaren einfach telefonisch einen Termin am Standort Ihrer Wahl.

Wundaufnahme

Bei Ihrem Ersttermin erfolgt eine Anamnese durch unsere spezialisierten Wundfachkräfte. Diese erstellen eine Versorgungsempfehlung, aus der Ihr*e Ärzt*in die HKP-Verordnung ableiten kann.

Produkte zur Wundversorgung

Ihr*e behandelnde*r Ärzt*in erstellt im Rahmen des Versorgungsplans ein Rezept über die Wundprodukte, welches Sie im Care Management oder in der Apotheke einlösen können.

Wundversorgung

Die spezialisierte Versorgung erfolgt gemäß der Verordnung in unseren Wundzentren und/oder durch unseren Wund-Pflegedienst, die den Wundverlauf detailliert dokumentieren.

Hinweise zur Versorgung

Für wen sind Noracare Wundzentren eine Anlaufstelle?

Der Gesetzgeber hat den Leistungsumfang für spezialisierte Einrichtungen zur Wundversorgung auf chronische und schwer heilende Wunden begrenzt. Demnach hat jeder Gesetzlich- oder Privat Versicherte mit entsprechender Diagnose einen Anspruch auf diese spezialisierte Versorgung.

Eine evidenzbasierte Einschätzung von „chronisch“ oder „schwer heilend“ gibt es bis dato nicht, jedoch werden gemäß den HKP-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Wunden, die voraussichtlich nicht in den folgenden 8 – 12 Wochen abheilen werden, als chronisch bezeichnet.

Wunden, die im Verlauf einer chronischen Erkrankung auftreten, werden unmittelbar als chronische Wunde definiert. Dazu gehören z.B. das offene Bein (Ulcus cruris venosum), das diabetische Fußsyndrom oder das Druckgeschwür (Dekubitus). Für die Versorgung dieser Wunden ist eine Therapie notwendig, die vor allem die auslösenden Ursachen mit in Betracht zieht. Informationen dazu erhalten Sie von unseren Noracare Wundexpert*innen und Fachtherapeut*innen.

Wie bekommt man einen Termin bei der Noracare?

Eine Versorgung bei der Noracare ist ausschließlich mit einer expliziten Verordnung zur Häuslichen Krankenpflege (HKP) durch Ihren behandelnden Arzt oder Ihre Ärztin nach einer telefonischen Terminvereinbarung möglich. Diese Verordnung muss die Hinweise „Wunde chronisch“ sowie „Spezialisierte Versorgung erforderlich“ enthalten. Das ist ist für uns die entscheidende, auch rechtliche Erlaubnis, Sie entsprechend behandeln zu dürfen und diese Leistung mit Ihrer Krankenkasse abrechnen zu können.

Die Noracare Wundzentren sind ähnlich strukturiert, wie Arztpraxen. Vereinbarte Termine sind unbedingt einzuhalten, um Wartezeiten zu vermeiden, bzw. Ihre individuelle Versorgung sicherzustellen. Sollten Sie einen geplanten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte rechtzeitig, mindestens jedoch einen Tag zuvor, telefonisch ab.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Zuzahlung zu den Kosten der Versorgung

Versicherte müssen nach Vollendung des 18. Lebensjahres je Verordnung 10 Euro sowie 10 Prozent der Kosten zuzahlen (begrenzt auf die für die in den ersten 28 Kalendertagen anfallenden Kosten). Sollte eine häusliche Pflege aufgrund einer Schwangerschaft oder Entbindung erforderlich werden, entfällt die Zuzahlung.

Eine kleine Check-Liste für Ihren Termin?

    • Für Ihren ersten Besuch planen Sie bitte mindestens 90 Minuten für das Initial-Assessment ein. Hierbei findet eine Anamnese statt, die Grundlage für den von uns erstellten Versorgungsvorschlag ist.
    • Bringen Sie bitte Ihre Versichertenkarte mit.
    • Sie benötigen die Verordnung Häuslicher Krankenpflege , ausgestellt durch Ihre*n Ärzt*in oder die entlassende Klinik. (Gemäß §39 Abs (7) SGB V ist eine Versorgung von chronischen Wunden auch außerhalb der Häuslichkeit in einer spezialisierten Einrichtung möglich. Die Erstverordnung gilt max. 4 Wochen. Eine Verlängerung um jeweils weitere 4 Wochen ist möglich.)
    • Tragen Sie lockere Kleidung, die den Zugang zur Wunde ermöglicht
    • Hilfreiche Informationen (wenn vorhanden):
      • Bestenfalls einen Arztbrief über Ihre diagnostizierten Erkrankungen
      • Entlassungsbrief der Klinik
      • Aktueller Medikamentenplan
      • Impfbuch
      • Allergiepass
      • Schmerztagebuch
      • Diabetikertagebuch
      • Wunddokumentation des Pflegedienstes
      • Bisher angewendete Verbandmittel

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