Noracare Wundzentrum
Galerie Königshof – Vitalcenter
Talstraße 4-6
40822 Mettmann
Tel.: 02104 800 36 50
Fax: 02104 800 36 59
E-Mail: mettmann@noracare.de
Noracare Wundzentrum
Galerie Königshof – Vitalcenter
Talstraße 4-6
40822 Mettmann
Tel.: 02104 800 36 50
Fax: 02104 800 36 59
E-Mail: mettmann@noracare.de
Die Linien:
738, 741, 743, 745, 010, 011, 013
Haltestelle: ME-Zentrum
Die Linie S28
Haltestelle: ME-Zentrum S
Taxi-Anfahrt & Zugang über die Schulstraße
Parkhaus Galerie Königshof
Anfahrt über Ringstraße / Talstraße
Am Königshof 17 – 40822 Mettmann
Barrierefreier Zugang über Aufzug, auch von der unteren Bus-Ebene.
Ihr*e Ärzt*in oder Ihre Klinik stellt eine HKP-Verordnung aus und melden Sie bei uns an oder Sie vereinbaren einfach telefonisch einen Termin am Standort Ihrer Wahl.
Bei Ihrem Ersttermin erfolgt eine Anamnese durch unsere spezialisierten Wundfachkräfte. Diese erstellen eine Versorgungsempfehlung, aus der Ihr*e Ärzt*in die HKP-Verordnung ableiten kann.
Ihr*e behandelnde*r Ärzt*in erstellt im Rahmen des Versorgungsplans ein Rezept über die Wundprodukte, welches Sie im Care Management oder in der Apotheke einlösen können.
Die spezialisierte Versorgung erfolgt gemäß der Verordnung in unseren Wundzentren und/oder durch unseren Wund-Pflegedienst, die den Wundverlauf detailliert dokumentieren.
Für wen sind Noracare Wundzentren eine Anlaufstelle?
Der Gesetzgeber hat den Leistungsumfang für spezialisierte Einrichtungen zur Wundversorgung auf chronische und schwer heilende Wunden begrenzt. Demnach hat jeder Gesetzlich- oder Privat Versicherte mit entsprechender Diagnose einen Anspruch auf diese spezialisierte Versorgung.
Eine evidenzbasierte Einschätzung von „chronisch“ oder „schwer heilend“ gibt es bis dato nicht, jedoch werden gemäß den HKP-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Wunden, die voraussichtlich nicht in den folgenden 8 – 12 Wochen abheilen werden, als chronisch bezeichnet.
Wunden, die im Verlauf einer chronischen Erkrankung auftreten, werden unmittelbar als chronische Wunde definiert. Dazu gehören z.B. das offene Bein (Ulcus cruris venosum), das diabetische Fußsyndrom oder das Druckgeschwür (Dekubitus). Für die Versorgung dieser Wunden ist eine Therapie notwendig, die vor allem die auslösenden Ursachen mit in Betracht zieht. Informationen dazu erhalten Sie von unseren Noracare Wundexpert*innen und Fachtherapeut*innen.
Wie bekommt man einen Termin bei der Noracare?
Eine Versorgung bei der Noracare ist ausschließlich mit einer expliziten Verordnung zur Häuslichen Krankenpflege (HKP) durch Ihren behandelnden Arzt oder Ihre Ärztin nach einer telefonischen Terminvereinbarung möglich. Diese Verordnung muss die Hinweise „Wunde chronisch“ sowie „Spezialisierte Versorgung erforderlich“ enthalten. Das ist ist für uns die entscheidende, auch rechtliche Erlaubnis, Sie entsprechend behandeln zu dürfen und diese Leistung mit Ihrer Krankenkasse abrechnen zu können.
Die Noracare Wundzentren sind ähnlich strukturiert, wie Arztpraxen. Vereinbarte Termine sind unbedingt einzuhalten, um Wartezeiten zu vermeiden, bzw. Ihre individuelle Versorgung sicherzustellen. Sollten Sie einen geplanten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte rechtzeitig, mindestens jedoch einen Tag zuvor, telefonisch ab.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Zuzahlung zu den Kosten der Versorgung
Versicherte müssen nach Vollendung des 18. Lebensjahres je Verordnung 10 Euro sowie 10 Prozent der Kosten zuzahlen (begrenzt auf die für die in den ersten 28 Kalendertagen anfallenden Kosten). Sollte eine häusliche Pflege aufgrund einer Schwangerschaft oder Entbindung erforderlich werden, entfällt die Zuzahlung.
Eine kleine Check-Liste für Ihren Termin?
Die Noracare GmbH ist Ihr Spezialist für alle Themen rund um die außerklinische Versorgung chronischer und schwer heilender Wunden. Unser Anspruch ist es, pflegebedürftigen Patient*innen im häuslichen Umfeld eine schnelle Wundheilung und somit ein größtmögliches Maß an Lebensqualität zu verschaffen.
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